Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)
In § 28 Abs 2 wird jeweils die Wortfolge „zehn Jahre“ durch die Wortfolge „fünfzehn Jahre“ sowie jeweils das Wort „Zehntelbeträge“ durch das Wort „Fünfzehntelbeträge“ ersetzt.