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15. Verlustausgleich (§ 27 Abs 8) (Kirchmayr)

Kirchmayr16. LfgJänner 2013

491
Der Verlustausgleich für Einkünfte aus Kapitalvermögen wurde ebenfalls mit dem BudBG 2011 grundlegend neu geregelt. Die praktische Bedeutung von Verlusten war durch die Einbeziehung der realisierten Wertsteigerungen in die Einkünfte aus Kapitalvermögen signifikant gestiegen, weil bei der Veräußerung von Kapitalanlagen – anders als bei den Früchten – regelmäßig auch Verluste anfallen können.

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