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2. Gewinnanteile (Dividenden; § 27 Abs 2 Z 1) (Kirchmayr)

Kirchmayr16. LfgJänner 2013

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Zu den Einkünften aus der Überlassung von Kapital gehören

Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften;

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