Lachmayer in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG (23. Lfg 2022) Änderung der Stellung des Mitunternehmers Rz 7373
Im Laufe einer Mitunternehmerschaft kann es dazu kommen, dass sich die Rechtsstellung eines Mitunternehmers ändert; er kann zu einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter werden oder eine ausgeprägte Mitunternehmerinitiative entfalten.