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2. Die einzelnen Betriebsarten (Hammerl)

Hammerl19. LfgFebruar 2017

Land- und Forstwirtschaft

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Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind:

Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. Werden Einkünfte auch aus zugekauften Erzeugnissen erzielt, dann gilt für die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb § 30 Abs 9 bis 11 des Bewertungsgesetzes 1955.

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