Ausgaben
Einnahmen
Die Begriffe Einnahmen bzw Ausgaben nehmen ihren Inhalt aus ihrem Anwendungsbereich: Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 sind Betriebseinnahmen bzw Betriebsausgaben angesprochen, bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten die Einnahmen nach § 15 und die Werbungskosten nach § 16, bei den Sonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastung die in § 18 und § 34 erwähnten Ausgaben.