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10. Durchschnittssatzverordnung für Handelsvertreter (BGBl II 2000/95 idF BGBl II 2001/416 idF BGBl II 2003/635) (Brameshuber/Halder/Mayr)

Brameshuber/Halder/Mayr21. LfgJänner 2020

135
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 8. März 2000 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern.

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