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6. Durchschnittssatzverordnung für nichtbuchführende Gewerbetreibende (BGBl 1990/55 idF BGBl II 2018/215) (Brameshuber/Halder/Mayr)

Brameshuber/Halder/Mayr21. LfgJänner 2020

128
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1989 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden.

Auf Grund des § 17 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl Nr 400, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 16/2018, wird verordnet:

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