Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1989 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden.
Auf Grund des § 17 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl Nr 400, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 16/2018, wird verordnet: