vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Zeitpunkt der Abschreibung (Brameshuber/Kirchmayr)

Brameshuber/Kirchmayr20. LfgMai 2018

7
Die Abschreibung hat bei buchführenden Steuerpflichtigen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu erfolgen, also in dem Wirtschaftsjahr, in dem die Lieferung erfolgt ist bzw das Wirtschaftsgut hergestellt (fertiggestellt) worden ist. Als Sondervorschrift zu § 7 wäre zwar der Zeitpunkt der Inbetriebnahme maßgeblich, doch würde dies dem Zweck der Vereinfachung nicht entsprechen (siehe Tz 1).

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte