Änderung durch das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020; BGBl I 2019/103)
In § 13 wird der Betrag „400“ durch den Betrag „800“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
Änderung durch das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020; BGBl I 2019/103)
In § 13 wird der Betrag „400“ durch den Betrag „800“ ersetzt.
In-Kraft-Treten: