Änderung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020; BGBl I 2020/96)
§ 12 wird wie folgt geändert:
In Abs 7 tritt an die Stelle der Wortfolge „Die Hälfte“ der Prozentsatz „70 %“ und an die Stelle des Wortes „kann“ das Wort „können“.Änderung durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020; BGBl I 2020/96)
§ 12 wird wie folgt geändert:
In Abs 7 tritt an die Stelle der Wortfolge „Die Hälfte“ der Prozentsatz „70 %“ und an die Stelle des Wortes „kann“ das Wort „können“.