Änderung durch das Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009; BGBl I 2009/26)
Außer-Kraft-Treten:
§ 11a Abs 1 und 2 sind letztmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2009 anzuwenden.
Änderung durch das Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009; BGBl I 2009/26)
Außer-Kraft-Treten:
§ 11a Abs 1 und 2 sind letztmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2009 anzuwenden.