vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 11a (13. Lieferung, Stand 1. 9. 2009)

13. LfgSeptember 2009

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009; BGBl I 2009/26)

Außer-Kraft-Treten:

§ 11a Abs 1 und 2 sind letztmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2009 anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!