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§ 33 EStG - Steuerstze und Steuerabsetzbeträge (Herzog)

Herzog18. LfgApril 2016

Erlässe: Die Lohnsteuerrichtlinien 2002, GZ 07 2501/4-IV/7/01, AÖFV 2001/255, ersetzten alle bisher ergangenen Einzelerlässe und (Vorweg-)Informationen des BMF. Die Tarifbestimmungen des § 33 sind in den Rz 767 bis 813c enthalten. Siehe dazu auch die Beispielsammlung zu den LStR 2002. Sie dient der näheren Erläuterung der entsprechenden Randzahlen, die ab der Tausenderstelle identisch mit der jeweiligen Randzahl ist (zB erläutert Rz 10782 der Beispielsammlung die Randzahl 782).

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