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2. Formen, Herkunft, Begrenzung und Bewertung von Zuwendungen (Renner)

Renner19. LfgFebruar 2017

a) Mittelherkunft und Arten

Treuhandschaft

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Geld- oder Sachzuwendungen an begünstigte Empfänger sind seit 2013 generell abzugsfähig; bis 2012 konnten an „Spendensammler“ (iSd Abs 5 Z 4; vgl Tz 77 ff bzw Tz 122 ff) nur Geldspenden als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

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