Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)
§ 4a wird wie folgt geändert:
In Abs 1 tritt im ersten Satz an die Stelle der Wortfolge „10% des Gewinnes vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages“ die Wortfolge „10% des Gewinnes vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 4b und § 4c und vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages“.