Erlässe im Amtsblatt: EStR 2000 Rz 1412ff.
„Die Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufs- und Wirtschaftsverbänden sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig:
Seite 467
Erlässe im Amtsblatt: EStR 2000 Rz 1412ff.
„Die Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufs- und Wirtschaftsverbänden sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig:
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