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25. Beiträge für freiwillige Mitgliedschaft bei Berufs- und Wirtschaftsverbänden (Zorn/Engelmann)

Zorn/Engelmann19. LfgFebruar 2017

Erlässe im Amtsblatt: EStR 2000 Rz 1412ff.

„Die Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufs- und Wirtschaftsverbänden sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig:

Seite 467

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