Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das Teuerungs-Entlastungspaket Teil II (BGBl I 2022/163)
In § 3 Abs 1 wird nach Z 16c folgende Z 16d eingefügt:
„16d. Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr, nach Maßgabe folgender Bestimmungen: