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Aktuelle Hinweise zu § 3 (24. Lieferung, Stand 1. 1. 2024)

24. LfgJänner 2024

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch das Teuerungs-Entlastungspaket Teil II (BGBl I 2022/163)

In § 3 Abs 1 wird nach Z 16c folgende Z 16d eingefügt:

„16d. Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr, nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

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