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Aktuelle Hinweise zu § 3 (20. Lieferung, Stand 1. 5. 2018)

20. LfgMai 2018

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch BGBl I 2017/83

In § 3 Abs 1 wird folgende Z 35 angefügt:

„35. Der Beschäftigungsbonus gemäß § 10b des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes. § 20 Abs. 2 ist nicht anzuwenden.“

In-Kraft-Treten:

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