Inhaltsübersicht
1. Änderung durch BGBl I 2017/83
In § 3 Abs 1 wird folgende Z 35 angefügt:
„35. Der Beschäftigungsbonus gemäß § 10b des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes. § 20 Abs. 2 ist nicht anzuwenden.“
In-Kraft-Treten:
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In § 3 Abs 1 wird folgende Z 35 angefügt:
„35. Der Beschäftigungsbonus gemäß § 10b des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes. § 20 Abs. 2 ist nicht anzuwenden.“
In-Kraft-Treten: