Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das 19. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/48)
In § 3 Abs 1 Z 17 wird der Betrag von „4,40 Euro“ durch den Betrag von „8 Euro“ ersetzt und der Betrag von „1,10 Euro“ durch den Betrag von „2 Euro“ ersetzt.
In-Kraft-Treten: