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Aktuelle Hinweise zu § 2 (21. Lieferung, Stand 1. 1. 2020)

21. LfgJänner 2020

Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)

In § 2 Abs 2 wird die Wortfolge „der Freibeträge nach den §§ 105 und 106a“ durch die Wortfolge „des Freibetrags nach § 105“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

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