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Fallstudie 4: Kettenkonsolidierung eines zweistufigen Konzerns: Erstkonsolidierung (Gedlicka)

Gedlicka9. LfgDezember 2002

Die Mutter-AG (M-AG) (Bilanzstichtag 31.12.) ist zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet und erwarb zum 31.12.20X0 80 % der Anteile an der Tochter-AG (T-AG). Die Tochter-AG erwarb zum gleichen Zeitpunkt 60 % der Anteile der Enkel-AG (E-AG).

Zu den Jahresabschlüssen der einzelnen Unternehmen liegen folgende Informationen vor (in 1.000 EUR):

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