Durch die Rechnungslegungsreform in Österreich in den 90iger Jahren, die als Ergebnis die vollständige Transformation der 4. und 7. Richtlinie in ein österreichisches Recht hatte, wurde die Informationsfunktion des veröffentlichten Jahresabschlusses wesentlich verbessert bzw. dem internationalen Stand angepasst. Zentrale Bedeutung kommt dabei der Generalnorm zu, die den Kaufmann beim Einschränken der Darstellung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch den Jahresabschluss zu einer entsprechenden Korrektur bzw. Berichtspflicht zwingt.