Mit 1. 7. 2008 wurde mit in Kraft treten des Hausbetreuungsgesetzes (BGBl I 2007/33) die gesetzliche Grundlage für eine legale „24-Stunden-Betreuung“ geschaffen. Die illegale Betreuung wurde mit einem Bundesverfassungsgesetz bis zum 30. 6. 2008 sanktionslos gestellt. Nachdem seit längerer Zeit in der Öffentlichkeit eine intensive Pflege-Debatte stattfindet, wird gesondert auf diese Thematik eingegangen.

