Pensionsharmonisierung gilt nur für Sozialversicherte, Bundesbeamte und politische Mandatare, die vor dem 1. Jänner 2005 das 50. Lebensjahr nicht vollendet habenPensionskonto schafft Transparenz über alle zu berücksichtigenden Beiträge und Beitragsgrundlagenwesentlich bessere Aufwertung länger zurückliegender Beitragszeiten durch Aufwertungszahl statt Anpassungsfaktor

