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GSVG: Praxiskommentar, Ficzko/Schruf
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zu § 28 APG
19. Lfg
Juni 2018
§ 28. (1)
Es treten in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2015 in Kraft:
mit 1. Jänner 2015 § 5 Abs. 4;
rückwirkend mit 1. Jänner 2014 die §§ 6 Abs. 1, 16 Abs. 4a, 25 Abs. 6 sowie 26 Abs. 2 und 3 sowie die Anlage 7.
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