Mit der Publikation des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl I 2004/142 am 15. Dezember 2004 wurde ein sehr langer politischer Prozess zum Thema „gleiche Pension bei gleichen Beitragsleistungen“ finalisiert. Ausgehend von der Pensionsreform 2003 und einer Entschließung des Nationalrates vom 11. Juni 2003 über ein einheitliches Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen wurde in zahlreichen Verhandlungsrunden der Regierung mit den Sozialpartnerspitzen sowie der Vorbereitung durch Experten des Sozialministeriums, des Bundeskanzleramtes und der Sozialpartner, aber auch der Sozialversicherung und Wissenschaft, der Gesetzesbeschluss im Nationalrat am 18. November 2004 mit den Stimmen der Regierungsparteien herbeigeführt.

