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2.10 Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr (RRZ 2008)

Rudda/Ficzko18. LfgSeptember 2017

2.10 Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr (RRZ 2008)

§ 1. § 1.Diese Richtlinien gelten für die Befreiung von der Rezeptgebühr nach § 136 Abs 3 ASVG, § 64 Abs 3 B-KUVG, § 92 Abs 3 GSVG, § 86 Abs 3 BSVG. Ihre Rechtsgrundlage ist § 31 Abs 5 Z 16 ASVG. Sie sind gemäß § 31 Abs 6 ASVG für alle Träger der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich.

1. TeilBefreiung nach Personengruppen

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