§ 315. (1) Allen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Jänner 2007 Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen haben, gebührt für das Jahr 2007 bei Pensionen bis insgesamt pro Person von € 1.380 pro Monat eine Einmalzahlung von € 60, bei Pensionen bis insgesamt pro Person von € 1.920 pro Monat eine Einmalzahlung von € 45 und bei Personen mit insgesamt pro Person höheren Pensionen eine Einmalzahlung von € 25. Die Einmalzahlung ist kein Pensionsbestandteil, sie ist aber zusammen mit der jeweils (höchsten) laufenden Pensionszahlung zum 1. Februar 2007 auszuzahlen.

