§ 189b. Das Servicezentrum hat insbesondere folgende Aufgaben:
Erteilung von Auskünften überbestehende Versicherungsverhältnisse und deren Rechtswirkungen;§ 189b. Das Servicezentrum hat insbesondere folgende Aufgaben:
Erteilung von Auskünften überbestehende Versicherungsverhältnisse und deren Rechtswirkungen;