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Anhang 1: Bewertungsgrundlagen für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 2023

31. LfgOktober 2023

Bundesministerium für Finanzen:

GZ: BMF-2023-0.106.136

Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertungsgrundlagen für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zum 1. Jänner 2023

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