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§ 73 BewG (Twaroch/Wittmann/Frühwald)

10. LfgJänner 1994

Anmerkung:

§ 73 entfällt aufgrund des Art XI des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl 1993/818, mit Wirkung ab 1. 1. 1994.

Die auf Sachverhalte bis 31. 12. 1993 anzuwendende Fassung lautet (kursiv):

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