vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 63 BewG (Twaroch/Wittmann/Frühwald)

25. LfgFebruar 2016

§ 63 Beteiligungen von Vermögensteuerpflichtigen im Sinne der §§ 1 Abs. 1 Z. 2 und 2 Abs. 1 Z. 2 des Vermögensteuergesetzes 1954 gehören nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nicht zum gewerblichen Betrieb:

Beteiligungen an inländischen Körperschaften müssen in Form von Gesellschaftsanteilen, Genossenschaftsanteilen, Genußrechten oder Partizipationskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des VAG 2016 bestehen;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte