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§ 124 EStG (Althuber/Schimmer)

Althuber/Schimmer64. LfgSeptember 2017

(idF BGBl I 8/2005 und BGBl I 34/2015)

 

§ 124 Werden Anwartschaften und Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen und direkten Leistungszusagen (§ 14 Abs. 6) nach Maßgabe des Betriebspensionsgesetzes auf Pensionskassen im Sinne des Pensionskassengesetzes und betriebliche Kollektivversicherungen im Sinne des § 93 des VAG 2016 übertragen, gilt folgendes:

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