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§ 68 EStG (Fellner)

Fellner54. LfgMärz 2013

(idF des AbgÄG 2004, BGBl I 180/2004, des BG BGBl I 133/2008 und des BG BGBl I 53/2013)

 

§ 68 (1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei.

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