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§ 67 Abs 4 EStG (Fellner)

Fellner67. LfgDezember 2018

 Abfertigung von Witwer- und Witwenpensionen

I. Rechtsentwicklung

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Das EStG 1988 hat die Bestimmung des § 67 Abs 4 aus dem EStG 1972 übernommen.

Mit Art 7 BBG 2001, BGBl I 142/2000, wurde § 67 Abs 4 geändert.

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