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§ 26 Z 8 EStG (Fellner)

Fellner64. LfgSeptember 2017

I. Zuwendungen von Belegschaftsbeteiligungsstiftungen

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Mit Art I Z 8 Kapitalmarktoffensive-Gesetz, BGBl I 2/2001, wurde mit Wirksamkeit vom 1. 1. 2001 in § 26 EStG die Z 8, geändert mit BGBl I 105/2017, angefügt.

Mit dem Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017, BGBl I 105/2017, wurde mit Wirkung ab 2018 eine neue Form der betrieblichen Privatstiftung, die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung, eingeführt. Diese dient der Weitergabe von Aktien der betroffenen Unternehmen an die Mitarbeiter. Die Regelungen für betriebliche Privatstiftungen sind im § 4d zusammen gefasst.

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