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§ 4 Anhang EStG (Zorn)

Zorn23. LfgJänner 1999

 EURO-UMSTELLUNG

 Allgemein

1
Ab 1. Jänner 1999 ist der Euro die gemeinsame Währung der Wirtschafts- und Währungsunion. In der Übergangsphase von 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001 stellt der Schilling bereits nur mehr eine Untereinheit (Denuntiation) des Euro dar.

 Rechtsgrundlagen

2
Das Währungsrecht der ab 1. Jänner 1999 gemeinsamen Währung Euro ist in zwei Verordnungen des Rates der EG geregelt (vgl Els, ÖStZ 1998, 626). Die sogenannte „kleine“ Euro-Verordnung Nr 1103/97 vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (ABl L 162/1997) enthält die flankierenden Maßnahmen der Euro-Umstellung, Kontinuität von Verträgen, Umrechnungs- und Rundungsregeln). Die „große“ Euro-Verordnung Nr 974/98 vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro (ABl L 139/1998) normiert das eigentliche Währungsrecht der an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Staaten (rechtliche Stellung des Euro und der nationalen Währungseinheiten während der Übergangsphase 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001, Banknoten und Münzen, endgültige Umstellung). EG-Verordnungen sind in Österreich unmittelbar geltendes Recht.

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