Ab 1. Jänner 1999 ist der Euro die gemeinsame Währung der Wirtschafts- und Währungsunion. In der Übergangsphase von 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001 stellt der Schilling bereits nur mehr eine Untereinheit (Denuntiation) des Euro dar.
Das Währungsrecht der ab 1. Jänner 1999 gemeinsamen Währung Euro ist in zwei Verordnungen des Rates der EG geregelt (vgl Els, ÖStZ 1998, 626). Die sogenannte „kleine“ Euro-
Verordnung Nr 1103/97 vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (ABl L 162/1997) enthält die flankierenden Maßnahmen der Euro-Umstellung, Kontinuität von Verträgen, Umrechnungs- und Rundungsregeln). Die „große“ Euro-
Verordnung Nr 974/98 vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro (ABl L 139/1998) normiert das eigentliche Währungsrecht der an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Staaten (rechtliche Stellung des Euro und der nationalen Währungseinheiten während der Übergangsphase 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001, Banknoten und Münzen, endgültige Umstellung). EG-Verordnungen sind in Österreich unmittelbar geltendes Recht.