vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Abs 4 Z 4 EStG (Hirschler/Luka)

Luka/Hirschler65. LfgDezember 2017

 Verwaltungskostenbeiträge für Ruling nach §§ 118 und 118a BAO

I. Rechtsentwicklung

1
In der Z 4 des § 4 Abs 4 war ursprünglich ein Forschungsfreibetrag geregelt. Mit BBG 2011, BGBl I 111/2010, wurde die Z 4 (und auch die Z 4a) mit Wirksamkeit für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2010 beginnen, aufgehoben (§ 124b Z 180). Die Förderung der Forschung (nach dem Frascati-Manual) erfolgt seither ausschließlich durch die Forschungsprämie nach § 108c.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte