Kommentare
GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 373f GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
Oktober 2025
1. Zulässige Unterlagen und Bescheinigungen
Rz 1
1
Der Antragsteller muss
zum Nachweis seiner in einem Herkunftsmitgliedstaat (§ 373d Abs 2) erworbenen Berufsqualifikation,
zum Nachweis seiner für die Ausübung des Gewerbes erforderlichen Sprachkenntnisse und
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