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§ 365 GewO - Kommentierung

Hanusch28. LfgJuli 2019

Inhaltsübersicht

1. Gewerbeinformationssystem Austria – GISA

1.1. Die elektronischen amtlichen Register

1
Die Führung

des Gewerbeinformationssystems Austria (GISA) 11Mit der GewONov BGBl I 45/2018 wurde § 365 an die Datenschutzgrundverordnung
angepasst und die behördlichen Aufgaben, die sich für die Gewerbebehörden nach des DSGVOergeben, gesetzlich zugewiesen, s 149 BlgNR 26. GP Erl S 3.
und auf dessen Basis die Führung
des Versicherungs- und Kreditvermittlerregisters sowie

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