Inhaltsübersicht
Die Behörde ist verpflichtet, den Genehmigungsantrag einer IPPC-BA (§ 353a) oder den Antrag auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer IPPC-BA (§ 353a)
in einer in der betroffenen Gemeinde verbreiteten periodisch erscheinenden Zeitung und