Kommentare
GewO: Kommentar, Hanusch
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 159 GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
22. Lfg
Jänner 2016
§ 159 Gliederung: Rz
Inhaltsübersicht
1. Personenbetreuung
1.1. Tätigkeitsspektrum
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (22. Lfg 2016) § 159 GewO - Kommentierung Rz 1
1
Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, sind berechtigt, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen. Verschiedene Tätigkeitsbereiche sind erfasst. Die Gewerbetreibenden dürfen
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360
®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!
Stichworte
§ 159 GewO