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§ 87 GewO - Kommentierung (Hanusch)

HanuschOktober 2025

1. Entziehung der Gewerbeberechtigung

1.1. Die Entziehungsgründe

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In mehreren Fällen ist die Behörde gezwungen, die Gewerbeberechtigung zu entziehen. Die GewO regelt in § 87 die Tatbestände, die zur Entziehung führen. Treffen

die Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs 1 oder 2 zu und muss die Behörde

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