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GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 84c GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
22. Lfg
Jänner 2016
Inhaltsübersicht
1. Allgemeine Pflichten des Betriebsinhabers
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (22. Lfg 2016) § 84c GewO - Kommentierung Rz 1
1
Der BA-Inhaber ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die nach dem Stand der Technik (§ 71a) notwendig sind, um
schwere Unfälle zu verhüten und
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§ 84c GewO