Inhaltsübersicht
In § 150 werden bestimmte Neben- bzw Zusatzrechte für einzelne Gewerbetreibende normiert. Die Normierung dieser Rechte dient insbesondere dazu, die Grenzen der einzelnen Berechtigungen festzulegen. Bisher geltende Regelungen werden durch die GewONov 2002 mit neuen Regelungen ergänzt.