Hanusch, Kommentar zur Gewerbeordnung (26. Lfg 2018) zu § 149 GewO - Kommentierung Rz 11
Der Holzbau-Meister (§ 94 Z 82) ist berechtigt, alle Bauarbeiten, bei denen Holz als Baustoff verwendet wird, auszuführen. Er ist insbesondere berechtigt,Holzhäuser,