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§ 75 GewO - Gesetzestext (Hanusch)

HanuschNovember 2024

§ 75 (1) Unter einer Gefährdung des Eigentums im Sinne des § 74 Abs. 2 Z 1 ist die Möglichkeit einer bloßen Minderung des Verkehrswertes des Eigentums nicht zu verstehen.

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