1. Pauschalreiseveranstalter und Vermittler von verbundenen Reiseleistungen
Hanusch, Kommentar zur Gewerbeordnung (28. Lfg 2019) zu § 127 GewO - Kommentierung Rz 11
Der BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ist verpflichtet, im Einvernehmen mit dem BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz durch Verordnung11BGBl II 260/2018, s Text der VO bei § 365d Rz 2. nähere Bestimmungen festzulegen über: