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zu § 113 GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch26. LfgApril 2018

Inhaltsübersicht

1. Sperrstunde und Aufsperrstunde

1.1. Definitionen und Pflichten der Gewerbetreibenden

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Die Sperrstunde ist der Zeitpunkt, zu dem gastgewerbliche Betriebe geschlossen werden müssen. Die Aufsperrstunde ist der Zeitpunkt, zu dem sie geöffnet ­werden dürfen (§ 113 Abs 1 1. HS).

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