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GewO: Kommentar, Hanusch
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zu § 112 GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
21. Lfg
Jänner 2015
Inhaltsübersicht
1. Einzelne Vorschriften über die Gewerbeausübung
1.1. Einheitliche Betrachtungsweise
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (21. Lfg 2015) zu § 112 GewO - Kommentierung Rz 1
1
Ein Gastgewerbe wird auch dann ausgeübt, wenn
zwei oder mehrere Unternehmer gesondert
im selben Standort
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